Inhalt: Phänomen; Kunststoffe und Littering; Probleme und Kosten; Allgemeine Lösungen; Biokunststoffe siehe auch: maritimes Littering
Der Begriff Littering stammt aus dem Englischen (von engl. „litter“ = Abfall, umherwerfen) und bezeichnet das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall auf öffentlichem Boden wie beispielsweise Straßen, Spielplätze oder ganz allgemein in Natur und Landschaft. Die Ausprägungen von Littering sind mannigfaltig. Insbesondere gibt es einige Grenzphänomene des Litterings, welche man je nach Begriffsdefinition bzw. Blickwinkel ebenfalls zum Litterings zählen kann. International bedeutend ist beispielsweise die illegale Abfallentsorgung auf öffentlichem Grund[1], etwa um Abfallgebühren oder andere Aufwendungen einzusparen. Im Unterschied zum „klassischen“ Littering, welches meist vor Ort, ungeplant und beschränkt auf einzelne, kleine[2] Abfallgüter geschieht, handelt es sich bei der illegalen Abfallentsorgung um grössere Mengen und um eine gezielte Entsorgung an einem bestimmten Ort. Ein weiteres Grenzphänomen ist das Liegenlassen von tierischen Exkrementen wie beispielsweise Hundekot. So entschied das Amtsgericht Düsseldorf: „Wer auf einer Spiel- und Liegewiese einen Hund abkoten lässt und den Kot nicht beseitigt, macht sich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar.“[3] Es begründete, dass die Verunreinigung der Spielwiese mit Hundekot eine Gefahr der Infektion spielender Kinder mit den Erregern gemeingefährlicher und übertragbarer Krankheiten darstellt. Littering ist in erster Linie ein Verhaltensproblem und basiert als solches auf einer gewissen Gleichgültigkeit, Ignoranz, einer Fehleinschätzung oder einfach nur auf dem Unwissen einiger Personen. Als solches hat Littering auf den ersten Blick nichts mit dem Werkstoff an und für sich zu tun. Indirekt spielen natürlich die verschiedenen Materialien sehr wohl eine Rolle, insbesondere dann, wenn diese hohe externe Kosten verursachen. Beispielsweise wenn die Abfälle sehr lange liegen (d.h. erhalten) bleiben oder wenn etwa eine gesundheitliche Gefährdung von diesen Stoffen ausgehen kann. Letzteres ist wie oben erwähnt auch die Begründung, weshalb man liegengelassener Hundekot mitunter als Littering bezeichnen könnte.
Phänomen
Der Begriff Littering stammt aus dem Englischen (von engl. „litter“ = Abfall, umherwerfen) und bezeichnet das Wegwerfen und Liegenlassen von Abfall auf öffentlichem Boden wie beispielsweise Straßen, Spielplätze oder ganz allgemein in Natur und Landschaft. Die Ausprägungen von Littering sind mannigfaltig. Insbesondere gibt es einige Grenzphänomene des Litterings, welche man je nach Begriffsdefinition bzw. Blickwinkel ebenfalls zum Litterings zählen kann. International bedeutend ist beispielsweise die illegale Abfallentsorgung auf öffentlichem Grund[1], etwa um Abfallgebühren oder andere Aufwendungen einzusparen. Im Unterschied zum „klassischen“ Littering, welches meist vor Ort, ungeplant und beschränkt auf einzelne, kleine[2] Abfallgüter geschieht, handelt es sich bei der illegalen Abfallentsorgung um grössere Mengen und um eine gezielte Entsorgung an einem bestimmten Ort. Ein weiteres Grenzphänomen ist das Liegenlassen von tierischen Exkrementen wie beispielsweise Hundekot. So entschied das Amtsgericht Düsseldorf: „Wer auf einer Spiel- und Liegewiese einen Hund abkoten lässt und den Kot nicht beseitigt, macht sich wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung strafbar.“[3] Es begründete, dass die Verunreinigung der Spielwiese mit Hundekot eine Gefahr der Infektion spielender Kinder mit den Erregern gemeingefährlicher und übertragbarer Krankheiten darstellt. Littering ist in erster Linie ein Verhaltensproblem und basiert als solches auf einer gewissen Gleichgültigkeit, Ignoranz, einer Fehleinschätzung oder einfach nur auf dem Unwissen einiger Personen. Als solches hat Littering auf den ersten Blick nichts mit dem Werkstoff an und für sich zu tun. Indirekt spielen natürlich die verschiedenen Materialien sehr wohl eine Rolle, insbesondere dann, wenn diese hohe externe Kosten verursachen. Beispielsweise wenn die Abfälle sehr lange liegen (d.h. erhalten) bleiben oder wenn etwa eine gesundheitliche Gefährdung von diesen Stoffen ausgehen kann. Letzteres ist wie oben erwähnt auch die Begründung, weshalb man liegengelassener Hundekot mitunter als Littering bezeichnen könnte.
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